Eigentümerversammlung ohne Nacharbeit: der Ablauf in neun Schritten

Einladung, Vollmachten, Niederschrift und Beschluss-Sammlung kosten oft mehr Zeit als der Versammlungsabend selbst. Die Unterlage ordnet, was das WEG verlangt, und gibt Ihnen Zeitplan, Checkliste und Vorlage für die Beschluss-Sammlung.

WEGZeitplan + Checkliste + Vorlage
  • Einberufung, Textform, Vollmachten, Mehrheit: was §§ 23–25 WEG verlangen
  • Online-Teilnahme, virtuelle Versammlung seit 2024, Präsenzpflicht bis 2028
  • Zeitplan T − 6 Wochen bis T + 2 Wochen mit Norm je Schritt
  • Checkliste zum Ankreuzen und Vorlage für die Beschluss-Sammlung

2 Seiten · PDF · Stand 07.10.2026 · mit Quellen · kein Newsletter ohne Häkchen

Erste Seite der Unterlage „Eigentümerversammlung ohne Nacharbeit: Checkliste von der Einladung bis zur Beschluss-Sammlung“
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3 Wochen

Einberufungsfrist

Die Einladung erfolgt in Textform, die Frist soll mindestens drei Wochen betragen, außer bei besonderer Dringlichkeit (§ 24 Abs. 4 WEG).

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für virtuelle Versammlungen

Seit 17.10.2024 können Eigentümer mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen rein virtuelle Versammlungen für höchstens drei Jahre beschließen (§ 23 Abs. 1a WEG).

1 Monat

Anfechtungsfrist

Die Anfechtungsklage muss binnen eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und binnen zweier Monate begründet werden (§ 45 WEG).

Wie rund läuft Ihre Versammlung?

Sechs Fragen zu Einladung, Vollmachten, Protokoll und Beschluss-Sammlung. Antworten Sie für Ihre letzte Versammlung, nicht für die geplante.

1War die Einladung mindestens drei Wochen vor dem Termin bei allen Eigentümern?

2Stand jeder Beschlussantrag schon ausformuliert in der Tagesordnung?

3Haben Sie die Vollmachten vor Beginn auf Textform geprüft und der Teilnehmerliste zugeordnet?

4Schreiben Sie die Niederschrift erst Tage später aus handschriftlichen Notizen?

5Stehen die Beschlüsse innerhalb weniger Tage nummeriert und datiert in der Beschluss-Sammlung?

6Beantworten Sie nach der Versammlung regelmäßig dieselben Rückfragen per Mail oder Telefon?

0 von 6 beantwortet

…

Quelle: §§ 23, 24, 25 WEG. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.. Keine Rechtsberatung.

Zwei Seiten, die Sie heute noch nutzen.

Die meiste Arbeit an einer Eigentümerversammlung entsteht davor und danach: Einladung, Vollmachten, Niederschrift, Beschluss-Sammlung. Die Unterlage zeigt auf zwei Seiten, was §§ 23 bis 25 und 45 WEG verlangen, mit Zeitplan, Checkliste zum Ankreuzen und Vorlage für den Eintrag in der Beschluss-Sammlung.

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Eigentümerversammlung ohne Nacharbeit: Checkliste von der Einladung bis zur Beschluss-Sammlung

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Was verwalten Sie?

Damit die Unterlage zu Ihnen passt. Freiwillig.

Kurz beantwortet

Frei zum Nachlesen. Die Unterlage geht weiter: mit Checkliste und Fahrplan.

Wie lange vorher muss zur Eigentümerversammlung eingeladen werden?

Die Einberufung erfolgt in Textform, die Frist soll mindestens drei Wochen betragen, sofern kein Fall besonderer Dringlichkeit vorliegt (§ 24 Abs. 4 WEG). Es ist eine Soll-Vorschrift. Planen Sie den Versand so, dass die Einladung drei Wochen vor dem Termin bei allen Eigentümern ist. Die Gemeinschaftsordnung kann Abweichendes regeln, lassen Sie das im Einzelfall prüfen.

Ist eine Eigentümerversammlung beschlussfähig, wenn nur wenige Eigentümer kommen?

Seit dem 1.12.2020 enthält § 25 WEG keine Regel zur Beschlussfähigkeit mehr. Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 Abs. 1 WEG). Ob eine ältere Gemeinschaftsordnung eine Mindestbeteiligung vorsieht und ob sie noch gilt, richtet sich nach § 47 WEG; lassen Sie das im Einzelfall prüfen.

Darf eine Eigentümerversammlung online stattfinden?

Die Eigentümer können beschließen, dass einzelne online teilnehmen und ihre Rechte elektronisch ausüben (§ 23 Abs. 1 Satz 2 WEG). Eine rein virtuelle Versammlung ist seit 17.10.2024 möglich, wenn drei Viertel der abgegebenen Stimmen das für höchstens drei Jahre beschließen (§ 23 Abs. 1a WEG). Wird das vor 2028 beschlossen, ist bis einschließlich 2028 jährlich eine Präsenzversammlung abzuhalten, außer die Eigentümer verzichten einstimmig (§ 48 Abs. 6 WEG).

Was muss in die Beschluss-Sammlung und bis wann?

Die Beschluss-Sammlung enthält nur den Wortlaut der verkündeten Beschlüsse mit Ort und Datum der Versammlung, der Umlaufbeschlüsse mit Ort und Datum der Verkündung und der Urteilsformeln aus Verfahren nach § 43 WEG (§ 24 Abs. 7 WEG). Einträge sind fortlaufend zu nummerieren, unverzüglich zu erledigen und mit Datum zu versehen. Angefochtene oder aufgehobene Beschlüsse werden vermerkt. Geführt wird sie vom Verwalter (§ 24 Abs. 8 WEG).

Wer unterschreibt das Protokoll der Eigentümerversammlung?

Über die Beschlüsse ist unverzüglich eine Niederschrift aufzunehmen (§ 24 Abs. 6 WEG). Sie unterschreiben der Vorsitzende, ein Wohnungseigentümer und, falls ein Verwaltungsbeirat bestellt ist, dessen Vorsitzender oder Vertreter. Den Vorsitz führt der Verwalter, sofern die Versammlung nichts anderes beschließt (§ 24 Abs. 5 WEG).

Tim GoebelGoebel & Partner Consulting, Dortmund. Berät Hausverwaltungen herstellerunabhängig bei Abläufen, Automatisierung und KI.

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