Neue Leute in 30 Tagen vertretungsfähig machen

Offene Stellen bleiben lange unbesetzt, und wenn jemand anfängt, steckt das Wissen in den Köpfen der Erfahrenen. Die Unterlage gibt Ihnen einen Vier-Wochen-Fahrplan, bei dem die neue Person Ihre Abläufe aufschreibt, während sie sie lernt.

WEG und MieteFahrplan + Checkliste + Vorlage
  • Fahrplan Woche 1 bis 4: vom ersten Zugang bis zur eigenen Vertretung
  • Muster: eine Seite je Vorgang mit Auslöser, Schritten, Ausnahmen, Ablage
  • Checkliste Tag 1 mit Rechten, Schlüsseln und Datenschutz-Einweisung
  • Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO: was ab dem Eintrittsjahr gilt

2 Seiten · PDF · Stand 07.10.2026 · mit Quellen · kein Newsletter ohne Häkchen

Erste Seite der Unterlage „Neue Mitarbeitende in 30 Tagen einarbeiten: Wissen aus den Köpfen holen“
2Seiten
PDF
20 Std.

Weiterbildung auch für Beschäftigte

Wohnimmobilienverwalter und unmittelbar bei der Verwaltung mitwirkende Beschäftigte müssen sich in drei Kalenderjahren 20 Stunden weiterbilden (§ 34c Abs. 2a Satz 1 GewO).

1. Januar

Die Uhr läuft ab dem Eintrittsjahr

Der erste Weiterbildungszeitraum einer neuen Mitarbeiterin beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem sie die Tätigkeit aufnimmt (§ 34c Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 GewO).

1 Seite

je Vorgang reicht

Auslöser, Schritte, wer, womit, Ausnahmen, Ablage: Mehr braucht eine Ablaufbeschreibung nicht, damit eine Vertretung den Vorgang übernehmen kann. Das Muster liegt der Unterlage bei.

Wie vertretungsfest ist Ihr Büro?

Sechs Fragen zu Abläufen, Vertretung und Einarbeitung. Antworten Sie für den heutigen Stand, nicht für den geplanten.

1Sind Ihre zehn häufigsten Vorgänge schriftlich beschrieben, sodass eine Vertretung sie ohne Rückfrage bearbeiten kann?

2Gibt es für jedes Objekt und jede Aufgabe eine benannte Vertretung?

3Gibt es Vorgänge, die nur eine einzige Person im Büro bearbeiten kann?

4Liegen Mails und Unterlagen zu Vorgängen am Objekt statt nur in persönlichen Postfächern?

5Hat Ihr Büro einen schriftlichen Einarbeitungsplan mit Checkliste für den ersten Tag?

6Wird die Weiterbildung neuer Mitarbeitender ab dem Eintrittsjahr erfasst und nachgewiesen?

0 von 6 beantwortet

…

Quelle: Arbeitshilfe ohne Rechtsgrundlage, außer Frage 6: § 34c Abs. 2a GewO, § 15b MaBV. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.. Keine Rechtsberatung.

Zwei Seiten, die Sie heute noch nutzen.

Die Unterlage zeigt auf zwei Seiten, wie Sie neue Mitarbeitende in 30 Tagen bis zur Vertretung bringen und dabei Ihre wichtigsten Abläufe dokumentieren. Dazu Checkliste Tag 1, Vertretungsplan zum Ausfüllen und eine Muster-Ablaufbeschreibung zum Kopieren.

  • Sofort per Mail, als PDF
  • Kein Newsletter ohne Häkchen
  • Allgemeine Information, keine Rechtsberatung
Neue Mitarbeitende in 30 Tagen einarbeiten: Wissen aus den Köpfen holen

2 Seiten · PDF · kostenlos

Schritt 1 von 3

Was verwalten Sie?

Damit die Unterlage zu Ihnen passt. Freiwillig.

Kurz beantwortet

Frei zum Nachlesen. Die Unterlage geht weiter: mit Checkliste und Fahrplan.

Wie lange dauert die Einarbeitung in einer Hausverwaltung?

Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. Ein machbares Ziel sind vier Wochen bis zur ersten eigenen Vertretung: Woche 1 Zugänge und Ansprechpartner, Woche 2 Objekte, Woche 3 eigene Vorgänge mit Freigabe, Woche 4 Vertretung für einen Bereich. Wie schnell es geht, hängt vor allem davon ab, ob die Abläufe aufgeschrieben sind.

Gilt die Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO auch für Mitarbeiter einer Hausverwaltung?

Ja, für Beschäftigte, die unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Verwaltung mitwirken (§ 34c Abs. 2a Satz 1 GewO): 20 Stunden in drei Kalenderjahren. Der erste Zeitraum beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem die Person die Tätigkeit aufnimmt. Nach Satz 3 kann es genügen, wenn eine angemessene Zahl aufsichtführender, vertretungsberechtigter Beschäftigter den Nachweis erbringt. Wer im Einzelfall dazugehört, lassen Sie prüfen.

Ist die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter 2026 abgeschafft worden?

Nein. Mit dem Gesetz vom 20.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 215) ist die Pflicht für Immobilienmakler entfallen. § 34c Abs. 2a GewO gilt in der aktuellen Fassung weiter für Wohnimmobilienverwalter nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, also WEG- und Mietverwaltung.

Welche Nachweise zur Weiterbildung muss ich aufbewahren?

Nach § 15b Abs. 2 MaBV: Name, Datum, Umfang, Inhalt und Bezeichnung der Maßnahme sowie Name und Kontaktdaten des Anbieters. Die Nachweise sind drei Jahre aufzubewahren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres der Maßnahme. Auch betriebsinterne Maßnahmen können als Weiterbildung zählen, wenn sie die Anforderungen der MaBV erfüllen (§ 15b Abs. 1).

Muss ich neue Mitarbeiter zum Datenschutz einweisen?

Beschäftigte dürfen personenbezogene Daten nur auf Weisung des Verantwortlichen verarbeiten (Art. 29 DSGVO), und der Verantwortliche muss Schritte unternehmen, um das sicherzustellen (Art. 32 Abs. 4 DSGVO). Eine bestimmte Form schreibt die DSGVO nicht vor. Üblich sind eine Einweisung am ersten Tag und eine unterschriebene Verpflichtung auf Vertraulichkeit.

Tim GoebelGoebel & Partner Consulting, Dortmund. Berät Hausverwaltungen herstellerunabhängig bei Abläufen, Automatisierung und KI.

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Anwältin, Ihren Anwalt oder Ihre Steuerberatung.

Mehr davon, alle zwei Wochen: der Bierdeckel.

Der Bierdeckel ist mein kostenloser Newsletter für Hausverwaltungen: alle zwei Wochen ein Ablauf, durchgerechnet in Stunden und Euro, dazu eine Vorlage, die Ihr Team am selben Tag nutzt. Fünf Minuten Lesezeit, jederzeit abbestellbar.

  • Kostenlos
  • Alle 14 Tage, nie öfter
  • Abmelden mit einem Klick

Mit dem Abonnieren bekommen Sie alle zwei Wochen Abläufe, Vorlagen und Zahlen für Hausverwaltungen sowie Hinweise auf meine Webinare und Leistungen. Sie bestätigen per Mail. Datenschutz

Mehr zum Newsletter und eine Beispielausgabe