KI im Büro: Regeln, bevor Mieterdaten abfließen
In vielen Verwaltungsbüros schreiben Mitarbeitende längst mit KI, oft über private Konten. Die Unterlage zeigt, was KI-Verordnung und DSGVO verlangen, und gibt Ihnen eine Richtlinie, die Sie morgen einführen können.
- Welche Pflichten Sie als „Betreiber“ von KI-Werkzeugen haben
- Was sich seit dem Digital-Omnibus am 27.07.2026 bei Art. 4 geändert hat
- Ampel: Mail-Entwurf, Protokoll, Mieterauswahl, was geht und was nicht
- Muster-KI-Richtlinie mit zehn Regeln und Schulungsnachweis
2 Seiten · PDF · Stand 07.10.2026 · mit Quellen · kein Newsletter ohne Häkchen


KI-Kompetenz ist Pflicht
Wer KI-Systeme beruflich nutzt, muss Maßnahmen zur KI-Kompetenz seines Personals ergreifen. Seit 27.07.2026 gilt die abgeschwächte Fassung: fördern statt ein bestimmtes Niveau sicherstellen (Art. 4 VO (EU) 2024/1689 i. d. F. der VO (EU) 2026/1744).
Kein Vertrag im Gratis-Konto
Für Mieter- und Eigentümerdaten in einem KI-Tool brauchen Sie in der Regel einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Den bieten Anbieter meist nur für Geschäftszugänge an (Art. 28 Abs. 3 DSGVO).
KI wählt keine Mieter aus
Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung dürfen nicht ausschließlich automatisiert fallen. Schon ein Score, der die Entscheidung maßgeblich prägt, kann darunter fallen (Art. 22 DSGVO; EuGH, 07.12.2023, C-634/21).
Ist Ihr Büro beim KI-Einsatz aufgestellt?
Sechs Fragen zu Tools, Daten und Einweisung. Beantworten Sie sie für den heutigen Stand, nicht für den geplanten.
1Gibt es eine schriftliche Regel, welche KI-Tools im Büro erlaubt sind?
2Nutzen Mitarbeitende KI für Büroarbeit über private oder kostenlose Konten?
3Liegt für jedes genutzte KI-Tool ein Auftragsverarbeitungsvertrag vor?
4Ist in Ihren KI-Tools die Nutzung Ihrer Eingaben zum Training ausgeschaltet?
5Haben alle, die KI nutzen, eine Einweisung erhalten, mit Datum dokumentiert?
6Erstellt eine KI Auswahl oder Rangfolge von Mietinteressenten, die ohne eigene Prüfung übernommen wird?
0 von 6 beantwortet
…Quelle: Art. 3 Nr. 4, Art. 4 VO (EU) 2024/1689 i. d. F. VO (EU) 2026/1744; Art. 5, 22, 28 DSGVO. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.. Keine Rechtsberatung.
Zwei Seiten, die Sie heute noch nutzen.
Die Unterlage fasst auf zwei Seiten zusammen, welche Pflichten aus KI-Verordnung und DSGVO für Hausverwaltungen gelten, mit Ampel für typische Büroaufgaben. Dazu eine Muster-KI-Richtlinie mit zehn Regeln zum Kopieren und eine Vorlage für den Schulungsnachweis.
- Sofort per Mail, als PDF
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- Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

2 Seiten · PDF · kostenlos
Schritt 1 von 3
Kurz beantwortet
Frei zum Nachlesen. Die Unterlage geht weiter: mit Checkliste und Fahrplan.
Dürfen Mitarbeiter einer Hausverwaltung ChatGPT nutzen?
Ja, die KI-Verordnung verbietet das nicht. Die Hausverwaltung ist dann „Betreiber“ (Art. 3 Nr. 4 VO (EU) 2024/1689) und muss die KI-Kompetenz ihres Personals fördern (Art. 4). Sobald personenbezogene Daten von Mietern oder Eigentümern eingegeben werden, gilt zusätzlich die DSGVO: Rechtsgrundlage, Auftragsverarbeitungsvertrag und Datenminimierung (Art. 5, 6, 28 DSGVO).
Muss ich meine Mitarbeiter zu KI schulen?
Art. 4 der KI-Verordnung verpflichtet Betreiber seit 02.02.2025, Maßnahmen zur KI-Kompetenz des Personals zu ergreifen. Seit der Änderung durch die VO (EU) 2026/1744 (in Kraft seit 27.07.2026) müssen Sie die Kompetenz fördern, aber kein bestimmtes Niveau garantieren. Eine Form schreibt das Gesetz nicht vor; eine dokumentierte Einweisung mit Datum ist ein naheliegender Nachweis.
Gibt es ein Bußgeld, wenn keine KI-Schulung stattfindet?
Für Verstöße gegen Art. 4 nennt weder Art. 99 der KI-Verordnung noch § 15 des deutschen KI-MIG einen Bußgeldtatbestand. Zuständige Aufsicht ist die Bundesnetzagentur (§ 2 Abs. 1 KI-MIG). Unabhängig davon können Datenschutzverstöße beim KI-Einsatz nach Art. 83 DSGVO geahndet werden.
Brauche ich für ChatGPT oder Copilot einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
Wenn das Tool personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, ja (Art. 28 Abs. 3 DSGVO). Anbieter stellen solche Verträge in der Regel nur für Geschäftszugänge bereit. Bei Anbietern in den USA brauchen Sie außerdem eine Grundlage für die Übermittlung, etwa eine Zertifizierung nach dem Angemessenheitsbeschluss (EU) 2023/1795 (Art. 44 ff. DSGVO).
Muss ich KI-generierte Texte und Bilder kennzeichnen?
Seit 02.08.2026 müssen Betreiber echt wirkende KI-Bilder, -Videos und -Tonaufnahmen („Deepfakes“) offenlegen (Art. 50 Abs. 4 VO (EU) 2024/1689). Texte sind nur dann zu kennzeichnen, wenn sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren und keiner redaktionellen Kontrolle unterliegen. Ein geprüftes Rundschreiben an Eigentümer fällt in aller Regel nicht darunter.
Tim GoebelGoebel & Partner Consulting, Dortmund. Berät Hausverwaltungen herstellerunabhängig bei Abläufen, Automatisierung und KI.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 3, 4, 50, 99, 113, Anhang III · geprüft 07.10.2026
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), ABl. L vom 24.07.2026 · geprüft 07.10.2026
- KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), BGBl. 2026 I Nr. 223 · geprüft 07.10.2026
- Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679, Art. 5, 9, 22, 28, 30, 44 ff. · geprüft 07.10.2026
- EuGH, Urteil vom 07.12.2023, C-634/21 (Scoring und Art. 22 DSGVO) · geprüft 07.10.2026
- DSK, Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz, 06.05.2024 · geprüft 07.10.2026
- § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) · geprüft 07.10.2026
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Anwältin, Ihren Anwalt oder Ihre Steuerberatung.
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