Fernablesung bis 31.12.2026: sonst kürzen Mieter 3 %
Nicht fernablesbare Heizkostenverteiler, Wärme- und Warmwasserzähler müssen bis Silvester nachgerüstet oder getauscht sein, und wo Funk hängt, ist die monatliche Verbrauchsinformation Pflicht. Die Unterlage ordnet die Pflichten und gibt Ihnen Checkliste, Fahrplan und Muster-Anfrage an den Messdienst.
- Was § 5 und § 6a HeizkostenV genau verlangen, mit Fristen 2026 und 2031
- Kürzungsrechte 3 % und 15 %: wann sie greifen und wann sie sich addieren
- Checkliste je Liegenschaft mit acht Prüfpunkten zum Ankreuzen
- Fahrplan bis Silvester und Muster-Anfrage an den Messdienst
2 Seiten · PDF · Stand 07.10.2026 · mit Quellen · kein Newsletter ohne Häkchen


Frist für den Bestand
Bis dahin sind nicht fernablesbare Heizkostenverteiler, Wärme- und Warmwasserzähler nachzurüsten oder auszutauschen (§ 5 Abs. 3 Satz 1 HeizkostenV).
Kürzung je Verstoß
Fehlen fernablesbare Geräte oder die Monatsinformation, darf der Nutzer seinen Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen (§ 12 Abs. 1 Satz 2 und 3 HeizkostenV).
Verbrauchsinformation im Jahr
Wo fernablesbare Geräte eingebaut sind, erhalten Nutzer seit 1.1.2022 monatlich ihren Verbrauch mit Vergleichswerten (§ 6a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 HeizkostenV).
Was Mieter ab 2027 kürzen dürften
Geben Sie die Zahl der vermieteten Wohnungen und die durchschnittlichen Heiz- und Warmwasserkosten je Wohnung und Jahr ein. Das Ergebnis zeigt, welchen Betrag Mieter im Jahr kürzen dürften, wenn fernablesbare Geräte fehlen (3 %).
dürften Mieter im Jahr kürzen
3 % von 54.000 € Heizkosten. Der Eigentümer verliert das Geld, die Verwaltung bekommt die Rückfragen.
Modellrechnung: Wohnungen × Heiz- und Warmwasserkosten je Wohnung und Jahr × 3 %. Annahmen: alle Wohnungen vermietet, jeder Mieter macht die Kürzung geltend, ein Verstoß. Fehlt zusätzlich die Monatsinformation, kommen nach der Verordnungsbegründung weitere 3 % hinzu; bei nicht verbrauchsabhängiger Abrechnung sind es 15 %. Zwischen Wohnungseigentümer und Gemeinschaft gilt das Kürzungsrecht nicht. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Quelle: § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3 HeizkostenV.
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Ab 1. Januar 2027 müssen Heizkostenverteiler, Wärme- und Warmwasserzähler fernablesbar sein, sonst dürfen Mieter kürzen. Die Unterlage zeigt auf zwei Seiten, was gilt, wen es trifft und wie Sie bis Silvester vorgehen, mit Checkliste und Muster-Anfrage an den Messdienst.
bis 31. Dezember 2026
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- Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

2 Seiten · PDF · kostenlos
Schritt 1 von 3
Kurz beantwortet
Frei zum Nachlesen. Die Unterlage geht weiter: mit Checkliste und Fahrplan.
Bis wann müssen Heizkostenverteiler und Wärmezähler fernablesbar sein?
Nicht fernablesbare Heizkostenverteiler, Wärme- und Warmwasserzähler, die bis zum 1.12.2021 eingebaut wurden, müssen bis zum 31.12.2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden (§ 5 Abs. 3 Satz 1 HeizkostenV). Nach dem 1.12.2021 neu eingebaute Geräte müssen ohnehin fernablesbar sein (§ 5 Abs. 2). Kaltwasserzähler regelt die HeizkostenV nicht.
Zählt Walk-by-Funk als fernablesbar?
Ja. Fernablesbar ist ein Gerät, das ohne Zugang zur einzelnen Nutzeinheit abgelesen werden kann (§ 5 Abs. 2 Satz 2 HeizkostenV); die Verordnungsbegründung nennt Walk-by- und Drive-by-Technik ausdrücklich (BR-Drs. 643/21). Für die monatliche Verbrauchsinformation nach § 6a brauchen Sie aber monatliche Werte. Klären Sie mit dem Messdienst, wie er sie liefert.
Wie viel dürfen Mieter kürzen, wenn die Zähler nicht fernablesbar sind?
3 % ihres Anteils an den Heiz- und Warmwasserkosten (§ 12 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV). Dasselbe gilt, wenn die Informationen nach § 6a fehlen oder unvollständig sind (Satz 3). Wird gar nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, sind es 15 % (Satz 1). Nach der Verordnungsbegründung addieren sich die Kürzungen, wenn mehrere Tatbestände vorliegen (BR-Drs. 643/21); lassen Sie das im Einzelfall prüfen.
Muss die WEG die Umrüstung auf Funkzähler beschließen?
Über Anbringung und Auswahl der Ausstattung entscheidet die Gemeinschaft nach den Regeln des WEG (§ 3 Satz 2 HeizkostenV), in der Regel per Beschluss (§ 19 Abs. 1 WEG). Ein Umlaufbeschluss ohne Versammlung braucht die Zustimmung aller Eigentümer in Textform (§ 23 Abs. 3 WEG). Eigentümer können gegenüber der Gemeinschaft nicht nach § 12 kürzen (§ 12 Abs. 1 Satz 4), ihre Mieter gegenüber dem vermietenden Eigentümer aber schon.
Was muss die monatliche Verbrauchsinformation enthalten?
Mindestens den Verbrauch des letzten Monats in Kilowattstunden, den Vergleich mit dem Vormonat und dem Vorjahresmonat desselben Nutzers, soweit erhoben, und den Vergleich mit einem normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzer (§ 6a Abs. 2 HeizkostenV). Die Pflicht gilt seit 1.1.2022, sobald fernablesbare Geräte eingebaut sind (§ 6a Abs. 1 Nr. 2). Die Kosten gehören zu den umlagefähigen Heizkosten (§ 7 Abs. 2).
Tim GoebelGoebel & Partner Consulting, Dortmund. Berät Hausverwaltungen herstellerunabhängig bei Abläufen, Automatisierung und KI.
Quellen
- Heizkostenverordnung (HeizkostenV), §§ 1, 3, 4, 5, 6a, 7, 12, zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 16.10.2023 · geprüft 07.10.2026
- Verordnung zur Änderung der Heizkostenverordnung, Begründung, BR-Drs. 643/21 (u. a. S. 24 f. zur Addition der Kürzungsrechte) · geprüft 07.10.2026
- Wohnungseigentumsgesetz, § 19 (Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung) · geprüft 07.10.2026
- Wohnungseigentumsgesetz, § 23 Abs. 3 (Umlaufbeschluss) · geprüft 07.10.2026
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Anwältin, Ihren Anwalt oder Ihre Steuerberatung.
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