Elf Fristen bis 2028, jede mit Folge und Norm
Fernablesung, Betriebskosten 2025, E-Rechnung, Heizungsprüfung: Bis Ende 2028 laufen für Hausverwaltungen elf gesetzliche Fristen ab, drei davon am 31.12.2026. Der Kalender zeigt jede mit Datum, Betroffenen, Folge und Norm, dazu die jährlichen Pflichten und was noch in der Gesetzgebung steckt.
- Elf Termine von Oktober 2026 bis Ende 2028, chronologisch mit Norm
- Für jeden Termin: wen es trifft und was bei Versäumnis droht
- Laufende Pflichten von Betriebskosten bis Legionellenprüfung
- Was 2027 kommen kann: Mietrechtsreform, Glasfaser, CO2-Preis
2 Seiten · PDF · Stand 07.10.2026 · mit Quellen · kein Newsletter ohne Häkchen


Drei Fristen an einem Tag
Fernablesbare Heizkostenverteiler (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV), Zugang der Betriebskostenabrechnung 2025 (§ 556 Abs. 3 BGB) und für viele Verwalter das Ende des Weiterbildungszeitraums (§ 34c Abs. 2a GewO).
Kürzungsrecht der Mieter
Fehlt die Fernablesung oder der Ausweis der CO2-Kosten, dürfen Mieter ihren Heizkostenanteil um 3 % kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV, § 7 Abs. 4 CO2KostAufG).
Bußgeld Heizungsprüfung
Wassergeführte Heizungen von vor dem 01.10.2009 in Gebäuden ab sechs Einheiten sind bis 30.09.2027 zu prüfen und zu optimieren; sonst Geldbuße bis 5.000 € (§ 60b, § 108 GModG).
Ihre Fristen bis Ende 2028
Alle gesetzlichen Termine für Hausverwaltungen ab Oktober 2026, chronologisch. Filtern Sie nach WEG oder Miete und übernehmen Sie die Termine mit Vorlaufzeit in Ihren Kalender. Nur belegte Fristen; geplante Änderungen stehen in der Unterlage.
- 31. Dez.2026
Fernablesung nachrüsten
Mieter dürfen ihren Heizkostenanteil um 3 % kürzen; im Verhältnis Eigentümer zur WEG gilt das nicht.
alle · § 5 Abs. 3, § 12 Abs. 1 HeizkostenV
66 TageUnterlage - 31. Dez.2026
Betriebskostenabrechnung 2025
Nachforderungen sind ausgeschlossen, außer die Verspätung ist nicht zu vertreten.
Miete · § 556 Abs. 3 BGB
66 TageUnterlage - 31. Dez.2026
Weiterbildung 20 Std. (Erlaubnis 2018/2021/2024)
Ordnungswidrigkeit, Geldbuße bis 5.000 €.
alle · § 34c Abs. 2a, § 144 Abs. 2 Nr. 5a GewO
66 Tage - 01. Jan.2027
E-Rechnung ab 800.000 € Vorjahresumsatz
Papier- oder PDF-Rechnung an Unternehmer genügt nicht; Vorsteuerabzug des Empfängers gefährdet.
alle · § 14 Abs. 2 Nr. 1, § 27 Abs. 38 UStG
67 TageUnterlage - 01. Jan.2027
Ladeinfrastruktur bei größerer Renovierung
Ordnungswidrigkeit, wenn Stellplätze nicht wie vorgeschrieben vorverkabelt werden.
alle · §§ 8, 15, 16 GEIG i. d. F. BGBl. 2026 I Nr. 226
67 Tage - 30. Sept.2027
Heizungsprüfung Altanlagen vor 10/2009
Geldbuße bis 5.000 €; Prüfung und Optimierung bis 30.09.2027.
alle · § 60b Abs. 1 S. 2, Abs. 5, § 108 GModG
339 Tage - 31. Dez.2027
Glasfaser-Entgelt: Stichtag Hausnetz
Für später errichtete Hausnetze kein Entgelt, keine Umlage; Verlängerung bis 2030 geplant.
alle · § 72 Abs. 7 TKG; § 556 Abs. 3a BGB
431 Tage - 01. Jan.2028
E-Rechnung für alle
Papier- oder PDF-Rechnung an Unternehmer genügt nicht; Vorsteuerabzug des Empfängers gefährdet.
alle · § 14 Abs. 2 UStG
432 TageUnterlage - 01. Jan.2028
50:50-Regel neue Gas- und Ölheizungen
Weist die Heizkostenabrechnung den Anteil nicht aus, dürfen Mieter um 3 % kürzen.
Miete · § 5a Abs. 3, § 7 Abs. 4, 5 CO2KostAufG
432 Tage - 30. Juni2028
Wärmeplanung kleinere Gemeinden
Keine eigene Pflicht für Verwaltungen; Grundlage für Heizungsentscheidungen.
alle · § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG
613 Tage - 31. Dez.2028
Präsenzpflicht bei virtueller ETV endet
Beschlüsse bleiben gültig; die Pflicht besteht trotzdem, Verzicht nur einstimmig.
WEG · § 48 Abs. 6, § 23 Abs. 1a WEG
797 Tage
Quellen: Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (abgerufen 07.10.2026), BGBl. 2026 I Nr. 215 und Nr. 226. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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Elf Termine von Oktober 2026 bis Ende 2028, jeder mit Betroffenen, Folge bei Versäumnis und Norm, dazu die jährlich wiederkehrenden Pflichten. Auf zwei Seiten zum Ausdrucken und Abhaken im Team.
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Schritt 1 von 3
Kurz beantwortet
Frei zum Nachlesen. Die Unterlage geht weiter: mit Checkliste und Fahrplan.
Bis wann müssen Heizkostenverteiler fernablesbar sein?
Nicht fernablesbare Heizkostenverteiler und Zähler müssen bis 31.12.2026 nachgerüstet oder getauscht werden (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV). Ausnahmen gelten nur bei technischer Unmöglichkeit oder unbilliger Härte im Einzelfall. Danach dürfen Mieter ihren Heizkostenanteil um 3 % kürzen (§ 12 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV); im Verhältnis Wohnungseigentümer zur WEG gilt das Kürzungsrecht nicht.
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung 2025 beim Mieter sein?
Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, bei Abrechnung nach Kalenderjahr also bis 31.12.2026 (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach sind Nachforderungen ausgeschlossen, außer der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Es ist die erste Abrechnung mit der Grundsteuer nach neuem Recht (§ 37 Abs. 1 GrStG).
Wer muss bis 30.09.2027 eine Heizungsprüfung durchführen lassen?
Betroffen sind Heizungen mit Wasser als Wärmeträger, die vor dem 01.10.2009 eingebaut wurden und in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten laufen (§ 60b Abs. 1 Satz 2 GModG, früher GEG). Auch die Optimierung gehört zur Frist 30.09.2027 (Satz 2), das Ergebnis ist Mietern auf Verlangen vorzulegen (§ 60b Abs. 5). Versäumnis ist eine Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis 5.000 € (§ 108 GModG).
Gilt die Weiterbildungspflicht für Hausverwalter nach der Änderung 2026 noch?
Ja. Seit 24.07.2026 ist nur die Pflicht für Immobilienmakler entfallen (BGBl. 2026 I Nr. 215). Wohnimmobilienverwalter und ihre mitwirkenden Beschäftigten müssen weiter 20 Stunden in drei Kalenderjahren nachweisen, beginnend am 1. Januar des Erlaubnisjahres (§ 34c Abs. 2a GewO). Die Nachweise sind jetzt drei statt fünf Jahre aufzubewahren (§ 15b Abs. 2 MaBV).
Ab wann müssen Hausverwaltungen E-Rechnungen ausstellen?
Wer im Vorjahr mehr als 800.000 € Gesamtumsatz hatte, muss für Leistungen ab 01.01.2027 an inländische Unternehmer E-Rechnungen ausstellen; ab 01.01.2028 gilt das für alle (§ 14 Abs. 2, § 27 Abs. 38 UStG). Empfangen können muss jedes Unternehmen E-Rechnungen schon seit 2025. Ob einzelne Rechnungsempfänger Unternehmer sind, lassen Sie im Einzelfall steuerlich prüfen.
Tim GoebelGoebel & Partner Consulting, Dortmund. Berät Hausverwaltungen herstellerunabhängig bei Abläufen, Automatisierung und KI.
Quellen
- HeizkostenV § 5 und § 12 · geprüft 07.10.2026
- BGB § 556 · geprüft 07.10.2026
- GrStG § 37 · geprüft 07.10.2026
- GewO § 34c und § 144 · geprüft 07.10.2026
- MaBV § 15b · geprüft 07.10.2026
- Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung, BGBl. 2026 I Nr. 215 · geprüft 07.10.2026
- UStG § 14 und § 27 Abs. 38 · geprüft 07.10.2026
- Gesetz zur Änderung des GEG und des GEIG (GModG), BGBl. 2026 I Nr. 226 · geprüft 07.10.2026
- GEG/GModG § 60b · geprüft 07.10.2026
- CO2KostAufG § 7 · geprüft 07.10.2026
- TKG § 72 · geprüft 07.10.2026
- WPG § 4 · geprüft 07.10.2026
- WEG §§ 23, 24, 28, 48 · geprüft 07.10.2026
- TrinkwV § 31 · geprüft 07.10.2026
- BT-Drs. 21/6807 Mietrechtsreform (Regierungsentwurf) · geprüft 07.10.2026
- Bundestag: Anhörung am 14.10.2026 · geprüft 07.10.2026
- BT-Drs. 21/8277 TKG-Änderungsgesetz (Regierungsentwurf) · geprüft 07.10.2026
- hib: BEHG-Änderung, CO2-Preis 2027 · geprüft 07.10.2026
- Haufe: Umfrage zur WEG-Evaluation (BMJV) · geprüft 07.10.2026
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Anwältin, Ihren Anwalt oder Ihre Steuerberatung.
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