Elf Fristen bis 2028, jede mit Folge und Norm

Fernablesung, Betriebskosten 2025, E-Rechnung, Heizungsprüfung: Bis Ende 2028 laufen für Hausverwaltungen elf gesetzliche Fristen ab, drei davon am 31.12.2026. Der Kalender zeigt jede mit Datum, Betroffenen, Folge und Norm, dazu die jährlichen Pflichten und was noch in der Gesetzgebung steckt.

Fernablesung und BK 2025: noch 66 TageWEG und MieteKalender
  • Elf Termine von Oktober 2026 bis Ende 2028, chronologisch mit Norm
  • Für jeden Termin: wen es trifft und was bei Versäumnis droht
  • Laufende Pflichten von Betriebskosten bis Legionellenprüfung
  • Was 2027 kommen kann: Mietrechtsreform, Glasfaser, CO2-Preis

2 Seiten · PDF · Stand 07.10.2026 · mit Quellen · kein Newsletter ohne Häkchen

Erste Seite der Unterlage „Fristen-Kalender für Hausverwaltungen: Oktober 2026 bis Ende 2028“
2Seiten
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31.12.2026

Drei Fristen an einem Tag

Fernablesbare Heizkostenverteiler (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV), Zugang der Betriebskostenabrechnung 2025 (§ 556 Abs. 3 BGB) und für viele Verwalter das Ende des Weiterbildungszeitraums (§ 34c Abs. 2a GewO).

3 %

Kürzungsrecht der Mieter

Fehlt die Fernablesung oder der Ausweis der CO2-Kosten, dürfen Mieter ihren Heizkostenanteil um 3 % kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV, § 7 Abs. 4 CO2KostAufG).

5.000 €

Bußgeld Heizungsprüfung

Wassergeführte Heizungen von vor dem 01.10.2009 in Gebäuden ab sechs Einheiten sind bis 30.09.2027 zu prüfen und zu optimieren; sonst Geldbuße bis 5.000 € (§ 60b, § 108 GModG).

Ihre Fristen bis Ende 2028

Alle gesetzlichen Termine für Hausverwaltungen ab Oktober 2026, chronologisch. Filtern Sie nach WEG oder Miete und übernehmen Sie die Termine mit Vorlaufzeit in Ihren Kalender. Nur belegte Fristen; geplante Änderungen stehen in der Unterlage.

  1. 31. Dez.2026

    Fernablesung nachrüsten

    Mieter dürfen ihren Heizkostenanteil um 3 % kürzen; im Verhältnis Eigentümer zur WEG gilt das nicht.

    alle · § 5 Abs. 3, § 12 Abs. 1 HeizkostenV

    66 TageUnterlage
  2. 31. Dez.2026

    Betriebskostenabrechnung 2025

    Nachforderungen sind ausgeschlossen, außer die Verspätung ist nicht zu vertreten.

    Miete · § 556 Abs. 3 BGB

    66 TageUnterlage
  3. 31. Dez.2026

    Weiterbildung 20 Std. (Erlaubnis 2018/2021/2024)

    Ordnungswidrigkeit, Geldbuße bis 5.000 €.

    alle · § 34c Abs. 2a, § 144 Abs. 2 Nr. 5a GewO

    66 Tage
  4. 01. Jan.2027

    E-Rechnung ab 800.000 € Vorjahresumsatz

    Papier- oder PDF-Rechnung an Unternehmer genügt nicht; Vorsteuerabzug des Empfängers gefährdet.

    alle · § 14 Abs. 2 Nr. 1, § 27 Abs. 38 UStG

    67 TageUnterlage
  5. 01. Jan.2027

    Ladeinfrastruktur bei größerer Renovierung

    Ordnungswidrigkeit, wenn Stellplätze nicht wie vorgeschrieben vorverkabelt werden.

    alle · §§ 8, 15, 16 GEIG i. d. F. BGBl. 2026 I Nr. 226

    67 Tage
  6. 30. Sept.2027

    Heizungsprüfung Altanlagen vor 10/2009

    Geldbuße bis 5.000 €; Prüfung und Optimierung bis 30.09.2027.

    alle · § 60b Abs. 1 S. 2, Abs. 5, § 108 GModG

    339 Tage
  7. 31. Dez.2027

    Glasfaser-Entgelt: Stichtag Hausnetz

    Für später errichtete Hausnetze kein Entgelt, keine Umlage; Verlängerung bis 2030 geplant.

    alle · § 72 Abs. 7 TKG; § 556 Abs. 3a BGB

    431 Tage
  8. 01. Jan.2028

    E-Rechnung für alle

    Papier- oder PDF-Rechnung an Unternehmer genügt nicht; Vorsteuerabzug des Empfängers gefährdet.

    alle · § 14 Abs. 2 UStG

    432 TageUnterlage
  9. 01. Jan.2028

    50:50-Regel neue Gas- und Ölheizungen

    Weist die Heizkostenabrechnung den Anteil nicht aus, dürfen Mieter um 3 % kürzen.

    Miete · § 5a Abs. 3, § 7 Abs. 4, 5 CO2KostAufG

    432 Tage
  10. 30. Juni2028

    Wärmeplanung kleinere Gemeinden

    Keine eigene Pflicht für Verwaltungen; Grundlage für Heizungsentscheidungen.

    alle · § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG

    613 Tage
  11. 31. Dez.2028

    Präsenzpflicht bei virtueller ETV endet

    Beschlüsse bleiben gültig; die Pflicht besteht trotzdem, Verzicht nur einstimmig.

    WEG · § 48 Abs. 6, § 23 Abs. 1a WEG

    797 Tage

Quellen: Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (abgerufen 07.10.2026), BGBl. 2026 I Nr. 215 und Nr. 226. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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Elf Termine von Oktober 2026 bis Ende 2028, jeder mit Betroffenen, Folge bei Versäumnis und Norm, dazu die jährlich wiederkehrenden Pflichten. Auf zwei Seiten zum Ausdrucken und Abhaken im Team.

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Fristen-Kalender für Hausverwaltungen: Oktober 2026 bis Ende 2028

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Kurz beantwortet

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Bis wann müssen Heizkostenverteiler fernablesbar sein?

Nicht fernablesbare Heizkostenverteiler und Zähler müssen bis 31.12.2026 nachgerüstet oder getauscht werden (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV). Ausnahmen gelten nur bei technischer Unmöglichkeit oder unbilliger Härte im Einzelfall. Danach dürfen Mieter ihren Heizkostenanteil um 3 % kürzen (§ 12 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV); im Verhältnis Wohnungseigentümer zur WEG gilt das Kürzungsrecht nicht.

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung 2025 beim Mieter sein?

Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, bei Abrechnung nach Kalenderjahr also bis 31.12.2026 (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach sind Nachforderungen ausgeschlossen, außer der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Es ist die erste Abrechnung mit der Grundsteuer nach neuem Recht (§ 37 Abs. 1 GrStG).

Wer muss bis 30.09.2027 eine Heizungsprüfung durchführen lassen?

Betroffen sind Heizungen mit Wasser als Wärmeträger, die vor dem 01.10.2009 eingebaut wurden und in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten laufen (§ 60b Abs. 1 Satz 2 GModG, früher GEG). Auch die Optimierung gehört zur Frist 30.09.2027 (Satz 2), das Ergebnis ist Mietern auf Verlangen vorzulegen (§ 60b Abs. 5). Versäumnis ist eine Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis 5.000 € (§ 108 GModG).

Gilt die Weiterbildungspflicht für Hausverwalter nach der Änderung 2026 noch?

Ja. Seit 24.07.2026 ist nur die Pflicht für Immobilienmakler entfallen (BGBl. 2026 I Nr. 215). Wohnimmobilienverwalter und ihre mitwirkenden Beschäftigten müssen weiter 20 Stunden in drei Kalenderjahren nachweisen, beginnend am 1. Januar des Erlaubnisjahres (§ 34c Abs. 2a GewO). Die Nachweise sind jetzt drei statt fünf Jahre aufzubewahren (§ 15b Abs. 2 MaBV).

Ab wann müssen Hausverwaltungen E-Rechnungen ausstellen?

Wer im Vorjahr mehr als 800.000 € Gesamtumsatz hatte, muss für Leistungen ab 01.01.2027 an inländische Unternehmer E-Rechnungen ausstellen; ab 01.01.2028 gilt das für alle (§ 14 Abs. 2, § 27 Abs. 38 UStG). Empfangen können muss jedes Unternehmen E-Rechnungen schon seit 2025. Ob einzelne Rechnungsempfänger Unternehmer sind, lassen Sie im Einzelfall steuerlich prüfen.

Tim GoebelGoebel & Partner Consulting, Dortmund. Berät Hausverwaltungen herstellerunabhängig bei Abläufen, Automatisierung und KI.

Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Anwältin, Ihren Anwalt oder Ihre Steuerberatung.

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